
Energiegemeinschaften
Die nachhaltige Produktion von Strom durch Photovoltaik-Anlagen ist in vielen österreichischen Haushalten, Betrieben und öffentlichen Gebäuden bereits angekommen. Seit der Novelle des Ökostromgesetzes 2017 sind Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen (innerhalb einer Liegenschaft) möglich. Nun soll es einen Schritt weiter gehen: Auch in Österreich werden demnächst Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEG) bzw. BürgerInnen-Energiegemeinschaften (BEG) möglich, die eine Produktion und Nutzung im Kollektiv über die eigene Grundstücksgrenze hinweg ermöglichen. Die entsprechende Rechtsgrundlage schafft das zur Beschlussfassung im Parlament vorliegende "Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz" (EAG). Energiegemeinschaften zielen darauf ab, dass regional produzierte erneuerbare Energie (also auch Wind- Wasserkraft, Biomasse sowie geothermische Anlagen) vor Ort erzeugt, verbraucht, gespeichert und verkauft werden kann und somit die energetische Wertschöpfung in der Region bleibt. Sie sollen den Weg zu einer ökologischeren Gestaltung des Energiesystems weiter ebnen. Nicht zuletzt werden durch die lokale bzw. regionale Erzeugung und Nutzung der Energie die Versorgungsnetze, insbesondere für Strom, wesentlich entlastet.
Erneuerbare-Energiegemeinschaften: Regional produzierte erneuerbare Energie, etwa aus Solaranlagen auf Dächern, wird gemeinsam von mehreren Haushalten in einer Siedlung oder einer Gemeinde finanziert und genutzt. Erneuerbare Energie Gemeinschaften sind räumlich beschränkt und dürfen nur erneuerbare Energiequellen nutzen, dafür werden sie voraussichtlich von niedrigeren Ortsnetztarifen und einer Abgaben-Befreiung profitieren.
BürgerInnen-Energiegemeinschaften: Eine Energiegemeinschaft wird auch überregional möglich. Teilnehmer aus unterschiedlichen Bundesländern finanzieren gemeinsam eine Anlage an einem beliebigen Standort in Österreich und können die Energie nutzen bzw. Überschüsse verkaufen. Theoretisch sind solche Energiegemeinschaften nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt.


Quelle: Vortrag Dr. Benedikt Ennser (BMK), SENATS-Talk 2021 am 25.03.2021
Die Rechtsform Energiegenossenschaften (eGen)...
...bieten das Potenzial, bei der Mobilisierung von Finanzmitteln zur Erreichung der Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu helfen und gleichzeitig BürgerInnen und andere Interessengruppen in die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien einzubeziehen. Die Mitglieder können Anteile an der Genossenschaft erwerben, die wiederum Anlagen für erneuerbare Energien besitzt und ihren Mitgliedern im Laufe der Zeit Kapitalrendite bietet. Sofern die Energiegenossenschaft als lizenzierter Anbieter auftritt oder an diese verkauft, können die Mitglieder auch Zugang zu lokal erzeugtem Ökostrom zu einem fairen Preis erhalten.
Mitglieder: Erzeuger bzw. Prosumer mit eigener erneuerbarer Energieanlage (z.B. Photovoltaik), Verbraucher, Städte & Gemeinden, Unternehmen (KMUs), InvestorInnen.
Eine Energiegenossenschaft ermöglicht nicht nur die Bündelung von Ressourcen für Investitionen sondern auch die Erschließung potenzieller Standorte für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Obwohl die verfügbare Dachfläche für die Installation erneuerbarer Energietechnik in einer Stadt reichlich vorhanden ist, kommen private Installationen oft nur langsam zum Einsatz, da das Hausdach möglicherweise nicht geeignet ist oder dem einzelnen Eigentümer die Mittel für Investitionen fehlen. Eine lokale Verwaltung kann Raum auf öffentlichen Gebäuden oder Grundstücken für Energiegenossenschaften zur Verfügung stellen, damit diese dort Solarmodule oder andere Komponenten installieren können. Große Dächer von öffentlichen/industriellen Gebäuden mit einem guten Neigungswinkel sind gut geeignet und können den Genossenschaften kostenlos oder zu sehr niedrigen Mietkosten zur Verfügung gestellt werden. Energiegenossenschaften müssen sich nicht nur auf die Stromerzeugung beschränken, sondern engagieren sich auch zunehmend in Energieeffizienz-Projekten, bei denen private Mittel zur Finanzierung von Erstinvestitionen eingesetzt werden. Beispiele sind Effizienzsteigerungen in den Bereichen Straßenbeleuchtung, E-Mobilität und Fernwärme.
Im Gegensatz zu Investitionen an der Börse beschränkt sich das finanzielle Risiko des Einzelnen auf die Erstinvestition. Einzelanteile können in der Regel zu einem vergleichsweise niedrigen Preis erworben werden. Eine Energiegenossenschaft haftet nur gegenüber den Interessen ihrer Mitglieder und nicht gegenüber externen Parteien. In den meisten Fällen hat eine Genossenschaft einen lokalen oder regionalen Charakter, so dass sie auch ein starkes Gemeinschaftsgefühl vermitteln kann. Die Beteiligung einer lokalen Regierung kann nicht nur Investitionen und finanzielle Vorteile bringen, sondern auch das Vertrauen in das gesamte Projekt stärken und dazu führen, dass mehr Bürger beitreten. Kommunalverwaltungen können ausgezeichnete Vermittler von Energiegenossenschaften sein und spielen eine Schlüsselrolle bei der Kommunikation des Nutzens gegenüber den Bürgern.
= ProEnergiegemeinschaften als Energiegenossenschaften
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Interessenausgleich: Energiegenossenschaften ermöglichen als kooperative Unternehmen das gemeinsame Engagement verschiedener Akteure vor Ort und vereinen umweltpolitische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kommunale Interessen.
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Akzeptanz: Energiegenossenschaften steigern durch echte Beteiligung am eigenen Unternehmen die Akzeptanz der BürgerInnen für die Umsetzung von Erneuerbaren-Energie-Projekten in den Regionen.
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Regionale Wertschöpfung: Energiegenossenschaften stärken regionale Wertschöpfungskreisläufe, da BürgerInnen gemeinsam in Projekte investieren, die mit lokalen Unternehmen und Banken, Handwerkern und Projektierern realisiert werden und von denen auch die Kommunen durch Steuereinnahmen profitieren.
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Soziale Gerechtigkeit: Energiegenossenschaften leisten einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit, da sich auch BürgerInnen mit geringem Einkommen als Genossenschaftsmitglied aktiv an der Energiewende beteiligen können.
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Bedarfsgerechte Energiewirtschaft: Energiegenossenschaften ermöglichen eine bedarfsgerechte Produktion und Versorgung mit Energie, da sie nicht auf eine hohe Rendite für Anteilseigner, sondern auf die optimale Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet sind.
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Dauerhaftes Engagement: Energiegenossenschaften sind keine rein kapitalmäßige Beteiligung der BürgerInnen, sondern regionale Unternehmen, die langfristig mit den beteiligten Akteuren die regionale Energieversorgung gestalten.
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Insolvenzsichere Unternehmensform: Energiegenossenschaften sind extrem insolvenzfest und bieten ihren Mitgliedern und Geschäftspartnern durch die enge Betreuung und regelmäßige Prüfung durch den Genossenschaftsverband (https://www.genossenschaftsverband.at) ein hohes Maß an Sicherheit.
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Grundsätzlich kann jede natürliche (juristische) Person, jede lokale Behörde (z.B. Städte & Gemeinden) und jedes KMU (bis zu 250 Mitarbeitern bzw. bis zu € 50 Mio. Umsatz) an einer EEG teilnehmen! Je heterogener die Teilnehmer sind, desto eher bietet sich die Rechtsform einer Genossenschaft an. Wenn eine EEG nur aus KMU's besteht, wäre die Rechtsform einer GmbH sinnvoller (Quelle: SENATE, Ausgabe 1/2021, Artikel von Mag. Gerhard Zirsch).
Unsere Leistungen: Entwicklung zur Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde (Beispiel NÖ), Beitritt zum e5-Programm für energieeffiziente Gemeinden, Gründung und Beitritt zu lokalen, regionalen und überregionalen Energiegenossenschaften (EEG & BEG), Betreuung und Beratung der Mitglieder, Machbarkeits-Analysen, Wirtschaftlichkeits-Berechnungen, Netzanfragen, Konfiguration und Errichtung von erneuerbaren Energiesystemen (z.B. Sammelbestellung Photovoltaik und Speichertechnologien), Abwicklung von Förderungen bzw. Finanzierungen, Vertragswesen, Monitoring & Information, Energiemanagement und Rechnungswesen.

Quelle: kooperativ - Ausgabe 1/2021 - Herausgeber ÖGV

Quelle: ÖGV-Homepage-News 2021